Sind Tierschutzverträge wirksam?

Hund und Recht
Wer heutzu­tage einen Hund aus dem Tier­heim zu sich nimmt, wird in der Regel einen Tier­schutzver­trag unterze­ich­nen müssen, bei dessen genauer Betra­ch­tung mir ganz anders wird.
Dem Tier­heim wer­den dort umfan­gre­iche Rechte eingeräumt. Neben der Zahlung einer soge­nan­nten Ver­mit­tlungs­ge­bühr ist oft die Rede von einer Verpflich­tung, das Tier nicht an Dritte weit­erzugeben oder es kas­tri­eren zu lassen. Das Tier­heim schreibt sich selbst das Recht zu, jed­erzeit den Aufen­thalt­sort des Tieres erfahren zu kön­nen sowie jed­erzeit die Pri­va­träume des “Käufers” betreten zu können.
Oft ist auch von einer Ver­tragsstrafe die Rede.
Nicht sel­ten ließt man Worte wie “Eigen­tumsvor­be­halt” sowie “Haf­tungs– und Gewährleistungsausschluss”.
Doch sind derartige Tierschutzverträge überhaupt wirksam?




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