Wer einen Hund aus dem Tierschutz an seine Seite holt, wird in der Regel mit einem sogenannten Tierschutzvertrag konfrontiert. Ein Vertrag, der die Rechte und Pflichten des zukünftigen Eigentümers regeln soll. Immer wieder werde ich gefragt, ob einzelne Klauseln wirksam seien. Dabei dreht es sich besonders häufig um einen Eigentumsvorbehalt. Doch ist dieser überhaupt wirksam? Kann ein Tierschutzverein den Vorbehalt am Eigentum des Tieres erklären?
http://dietutnichts.de/duerfen-tierschutzvertraege-einen-eigentumsvorbehalt-enthalten/