Der Hund, der Hundehalter und die Hundesteuer

Canistecture

Ein kleiner Auszug:

Mit der Hundesteuer wird das Halten eines Hundes besteuert. Ursprünglich wurde die Hundesteuer im Jahr 1809 eingeführt um die Tollwut einzudämmen. Heutzutage verlangt weder England noch Frankreich, Spanien, Schweden oder Dänemark eine Hundesteuer. Wieso tut das also Deutschland noch?

Allein in Bayern wurde durch die Hundesteuer im Jahr 2010 22 Millionen Euro eingenommen, ein schöner „Nebenverdienst“ für das Land also. Jede Gemeinde darf den Steuersatz frei wählen, daher kommt es zu starken Schwankungen in ganz Deutschland. Die Kommunen in den Bundesländern Baden Württemberg, Berlin, Saarland, Hamburg und Bremen sind dazu verpflichtet einen Hund zu besteuern – dagegen besteht in den anderen Bundesländern keine Besteuerungspflicht.

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